AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 2022

Der Firma Betontrenn Dumproff GmbH Betonbohr- und Sägedienst aus 96149 Breitengüßbach.

Vom Auftraggeber zu erbringende Leistungen:

Benennung eines Bevollmächtigten, der zur Beauftragung, Änderungen, Erweiterungen und Kürzung der beauftragten Leistung, sowie zur Einmessung, Aufmassfeststellung und Leistungsabnahme berechtigt ist.

Stromanschluss CEE 16A für bohren und 32A für sägen, Wasseranschluss ½“ min. 2 bar Druck,

Abwasserstelle zum Entsorgen der Schneidschlämme, jeweils bis 50 m Entfernung zur Arbeitsstelle.


Statische Überprüfung und Freigabe des Eingriffs im Bauwerk, der Verlauf von eingebauten Leitungen und deren Freischaltung, Kühlwasser- Regenwasserablauf und evtl. notwendige Schutzmassnahmen, sind vor Arbeitsbeginn zu prüfen bzw. durchzuführen.

Einmessen und Anzeichnen der Bohrachse und Sägeschnitte und deren Freigabe.

Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage des Anrisses ergeben, kann keine Haftung übernommen werden, da es sich hierbei um unumgänglichen Bauaufwand handelt. (Sowieso Kosten)

Baufreiheit herstellen: Die Arbeitsstelle muss frei befahr- und begehbar sein. Parkplatzbereitstellung,

Beistellung von Arbeitsgerüsten oder Hubbühnen bei Arbeitshöhen über 2,50 m, sowie Schutzgerüste.

Unfallverhütungsvorschriften wie Absturz- u. Wegesicherung, Stromanschluss, Sicherungsposten,

Sicherheits- und Gesundheitsplan, Ersthelfer usw., Sanitäreinrichtungen gem. Arbeitsstättenverordnung.

Sondergenehmigungen für Nacht- Sonn- und Feiertagsarbeit. Verkehrsrechtliche Erlaubnis mit Sondernutzung, Beschilderung und Nutzlastenermittlung bzw. Freistellung. Verkehrssicherung.

Feuermelder und Alarmanlagen abschalten bzw. die Arbeiten anmelden.

Vom Auftraggeber zu vergütende Leistung:

Baustelleneinrichtung mit An- und Abfahrt, Maschinenumsetzung, Stromerzeugerstellung und Wasserbeschaffung, Gerüstbau, Sicherungs- Unterstützungsverbau und Kernfallsicherungen,

Wartezeiten, Freiräumen, Leitungssuche und Reparatur, Einmessen und Anzeichnen,

Angrenzende Bauteile mit Folie abkleben, Staubschutzwände und Bodenschutzbeläge, Abdichten von Fugen, Rissen und Bauöffnungen, Wasserhaltung und Schlammentsorgung.

Schräg- Überkopfbohrungen und Schnitte, Bündigschnitte und Sonderbefestigung unserer Maschinen

z.B mit Klebedübel oder Winkelbefestigung, Eckbohrungen oder scharfkantige Eckschnitte, Teilbohrungen, Teilschnitte, Transportbohrungen, Abfangbohrungen, Stahlschnitte ≥ 2cm² Einzelschnittfläche, Zuschlag für hochfesten Beton oder Zuschlagstoffen, Trockenbohrungen.

Sägeteileausbau und Entsorgung, Sondermülltrennungs- und Deponiegebühren,

Sicherungen der hergestellten Öffnungen, Maler- Putzer- Estricharbeiten, Feinreinigung.

Wieder verschließen von Kernbohrungen und Korrosionsschutz von Stahlanschnitten.

Fernauslösung und Übernachtungskosten, Samstag- Feiertag- und Nachtzuschläge, Winterbaumaßnahmen, behördliche Genehmigungsgebühren, Straßensperrung und

Baufeldeinrichtung, Sanitäreinrichtungen.

Behinderung und Wartezeiten:

Arbeitsunterbrechungen und Wartezeiten, welche wir nicht zu vertreten haben, werden nach Regie + Maschinenkosten abgerechnet. Müssen die Arbeiten ganz abgebrochen werden oder können nicht begonnen werden, kommt erneut die Baustelleneinrichtung hinzu, z.B. bei fehlenden oder falschen Maßen, falsche oder keine Durchmesserangaben, fehlende oder mangelhafte Gerüste, keine Statikfreigabe, kein Zugang usw.

Bauzeitverlängerung durch Schäden an unseren Maschinen oder Verletzungen unserer Mitarbeiter sowie Verkehrsstaus sind hinzunehmen. Wir sind aber bemüht die Störung so schnell wie möglich zu beheben.

Prüf- und Hinweispflicht nach BGB bzw. VOB B § 4.3

Die Statik und der Verlauf von eingebauten Leitungen sind vor Arbeitsbeginn bauseits zu prüfen.

Für Schäden durch Kühlwasser, sowie an- und durch beschädigte Leitungen übernehmen wir keine Haftung, da es sich hierbei um unumgänglichen Bauaufwand handelt (ausser bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit). Planmässig zu trennende Leitungen wie Gas, Wasser, Strom usw. vorab abstellen.

Alle Bewehrungsstähle und Leitungen im Bohr- Sägebereich werden zwangsläufig durchtrennt.

Korrosionsschutz der Stahlanschnitte und Prüfung der verbleibenden Betondeckung durch Auftraggeber.

Um auszubauende Sägeteile ganz zu durchtrennen ist bedingt durch den Sägeblattradius arbeitsseitig ein Überschneiden der Sollöffnungsmasse erforderlich (Überschnittlänge = Bauteildicke).

Die Gegenseite bleibt scharfkantig.

Dürfen Ecken und Teilschnitte nicht überschnitten werden, um die Statik oder Bauteile zu erhalten, setzen wir Kernbohrungen gegen Aufpreis. (bei Decken, Boden, Stützen, Unterzüge, Leitungen, feste Einbauten) Das scharfkantige Nacharbeiten der Eckradien ist im EP nicht enthalten und gehört zum Teileausbau.

Sägeteilgewicht und die Größe beim Abtransport beachten, (Stahlbetongewicht 2,5 To/m³), evtl. zusätzliche Teilungsschnitte auf Decken- Aufzugsnutzlast abstimmen, Treppentransportgewicht max. 100 Kg, Kippschlitze, Transport- Sturzauflager- und Abfangbohrungen vorsehen.

Aufmass:

Kernbohrungen nach Länge oder Stück, Luft- Dämmschichten bis 15 cm werden übermessen, Schrägbohrungen nach tatsächlicher Bohrlänge vom Bohreintritt bis zum Bohraustritt. Mindestabrechnungslänge je Bohrung 20 cm.

Wandsägeschnitte nach Fläche oder Länge, Mindestschnitttiefe 20 cm, Einzelschnittfläche min. 0,33 m²,

Fugenschneiden nach Fläche oder Länge, Mindestschnitttiefe 5 cm, Einzelschnittfläche min. 0,20 m²,

Seilsägen nach Fläche, Einzelschnittfläche min. 1,00 m².

Unterbrechungen bei Längenaufmaß bis 1m und bei Flächenaufmaß bis 0,1 m² werden übermessen.

Technische überschnitte bleiben ohne Berechnung.

Abrechnung und Zahlungsbedingungen

Unsere Leistungen werden zeitnah und prüfbar auf Grundlage unserer Arbeitsberichte einzelauftrags- bezogen abgerechnet. Bei längeren Arbeiten stellen wir wöchentlich eine Teilrechnung. Werden unsere Rechnungen nicht in angemessener Zeit bezahlt oder eine Sicherheit gestellt, erlischt unsere Leistungspflicht unter Ausschluss von Ersatzansprüchen und wir stellen die Arbeiten ein.

Ausführungsänderungen gegenüber dem Angebot berechtigen zu Preis- und Ausführungszeitänderungen oder zum Vertragsrücktritt. Unsere Handwerkerleistung ist zahlbar sofort und ohne Abzug, sofern kein Zahlungsziel vereinbart wurde.

Bei Unstimmigkeiten der Rechnungslegung sowie falscher Adresse und Auftragsnummer bitten wir baldmöglichst um Zusendung der korrigierten und geprüften Rechnung und Aufmasse.

(Telefonische Rücksprache ist erwünscht, spart Papier und Zeit.)

Haftung:

Wir haften im Rahmen unserer Betriebs- Haftpflichtversicherung für schuldhaftes Verhalten unseres Personals. Wasserschäden sind außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausdrücklich ausgeschlossen,

da es sich hierbei um unumgänglichen Bauaufwand handelt.

Bei höherer Gewalt wie Schlechtwetter, Maschinenschaden, Unfall, welche zu Arbeitsunterbrechung führt, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

Wand- und Deckenöffnungen sind vom Auftraggeber unmittelbar nach Fertigstellung gegen Absturz zu sichern oder uns Sicherungsmaterial zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber stellt uns von Schadensersatzansprüchen Dritter frei (Gebäudeeigentümer oder Mieter)

Gewährleistung:

Eine ab der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und Sicherheitsleistung gemäß VOB A §13 und 14 ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand:

Gerichtsstand ist Bamberg, wenn kein anderes Objektbezogenes Gericht vereinbart wurde.

Es gilt ausschliesslich deutsches materielles Recht.

Salvatorische Klausel:

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.